Gutes Geld für gute Arbeit

Die aktuell gültigen Beschäftigungsvereinbarung und Vergütungsregelungen für Minijobber mit Systemlohn bei der Ahaus Work, gültig ab 1. Januar 2026.

Arbeit und Zeiten

Als Minijobber beschäftigte Personen werden bei der Ahaus Work GmbH als Smartjobber beschäftigt. Das bedeutet, dass sie weder einen festen Dienstplan haben noch eine Mindestzahl von Stunden leisten müssen. Smartjobber entscheiden selbst und frei, wann sie welches Angebot, im Folgenden Gig genannt, annehmen wollen.

Die Vereinbarung von angenommen Gigs gilt von beiden Seiten als verbindlich. 

Für die Einhaltung der gesetzlichen Pausenzeiten ist jeder Smartjobber selbst verantwortlich. Die Zeiten müssen individuell so gewählt werden, dass der Ablauf des Betriebs nicht gestört wird. Deshalb ist auch die Absprache mit den Kollegen zwingend notwendig. Die Gesamtsumme der Pausenzeiten richtet sich nach der Gesamtlänge des Gigs. Die Nutzung von privaten Smartphones ist nur während der Pausenzeiten gestattet.

Der Zugang zu nicht-öffentlichen Bereichen, ist nur während des Gigs zulässig. Die Anfertigung von Video- und/oder Audio-Aufzeichnungen oder das Anfertigen von Fotos sind zu keiner Zeit zulässig, also auch nicht vor Beginn oder nach dem Ende eines Gigs.      

Entlohnung

Der Lohn ist dynamisch und wird durch verschiedene Parameter beeinflusst. Er setzt sich zusammen aus dem Grundlohn und einem Zuschlag und enthält die Pauschal-Beträge für Urlaub und Krankheit.

Der Grundlohn ergibt sich ausschließlich aus dem Alter und erhöht sich automatisch:

Alter

Grundlohn

14 Jahre

6,50 Euro

15 Jahre

7,50 Euro

16 Jahre

8,50 Euro

17 Jahre

10,00 Euro

18 Jahre

15,00 Euro

19 Jahre

15,00 Euro

20 Jahre

15,00 Euro

21 Jahre

16,00 Euro

22 Jahre

16,20 Euro

23 Jahre

16,40 Euro

24 Jahre

16,70 Euro

ab 25 Jahre

17,00 Euro

Der Zuschlag wird dynamisch errechnet. Seine Höhe hängt von den Zeiten, der Erfahrung und der Bewertung des Smartjobbers ab. Die Erfahrung ergibt sich aus den in
den letzten 90 Tagen geleisteten Stunden.

Zuschläge erhalten die Smartjobber, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Arbeitszeit 

50-90

>90

Mo-Do 20:00-05:59 

0%

5%

Fr 20:00-23:59 

10%

20%

Sa 00:00-05:59 

15%

25%

Sa 20:00-23:59 

10%

20%

So 00:00-05:59 

15%

25%

So 06:00-05:59 

5%

10%

Feiertage

10%

15%

Bei der Vergabe der Gigs wird automatisch berücksichtigt, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz entsprechend dem Alter des Smartjobbers sowie die Regelungen zum Mindestlohn eingehalten werden.

Trinkgelder

Von Gästen freiwillig erbrachte Zahlungen („Trinkgelder“) werden automatisch zu gleichen Teilen auf alle zu dieser Zeit in dieser Location beschäftigten Smartjobber aufgeteilt.  Die Trinkgelder werden in voller Höhe, also ohne Abzüge ausgezahlt und haben keinen Einfluss auf evtl. Verdienstgrenzen.

Feedback durch Gäste

Gäste haben die Möglichkeit, nach dem Besuch einer Location, einen Smartjobber im Wege des digitalen Feedbacks auszuwählen, der ihnen besonders positiv aufgefallen ist - zu diesem Zweck wird der Name und das Profilfoto gemäß der chayns Nutzungsbedingungen angezeigt. Daher muss auch das selbstgewählte Profilfoto entsprechend aussagekräftig sein.

Erfassung der Arbeitszeiten

Die Zeiterfassung erfolgt über das eigene Smartphone am Touchpoint per NFC-Scan. Abgerechnet werden Zeiteinheiten von jeweils vollständigen 15 Minuten. Der Smartjobber kann frühestens
15 Minuten vor Gigbeginn buzzern, muss aber spätestens 5 Minuten vor Start des Gigs buzzern, sonst werden die ersten 15 Minuten nicht bezahlt.

Abrechnung und Auszahlung

Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit erfolgt per NFC-Scan, als Buzzern bezeichnet, am Touchpoint über das eigene Smartphone des Smartjobbers. Vereinzelt wird in besonderen Fällen eine weitere Bestätigung eingefordert, die über das Smartphone erfolgt. 

Abgerechnet werden jeweils vollständige Zeiteinheiten von 15 Minuten. 

Die Bezahlung erfolgt bargeldlos auf das chayns-Konto. Sofern der Smartjobber seine Arbeitszeit durch ordnungsgemäßes Buzzern bestätigt, wird der vereinbarte Lohn unmittelbar nach dem Ende des Gigs gutgeschrieben. Er gilt dann als unverbindliche Vorauszahlung, vorbehaltlich möglicher späterer Korrekturen. Wird das Buzzern vergessen oder ist es aus anderen Gründen nicht möglich, erfolgt die Abrechnung des Gigs bis zum 15. des Folgemonats. 

Für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen ist jeder Smartjobber selbst verantwortlich. Für Gigs die länger als 2 Stunden gelten, werden 15 Minuten abgerechnet, länger als 4 Stunden insgesamt 30 Minuten, länger als 6 Stunden insgesamt 45 Minuten und 60 Minuten, wenn ein Gig länger als 8 Stunden dauert.

Trinkgelder werden jeweils zum Monatsende ausgezahlt. Die Aufteilung erfolgt zu gleichen Teilen an alle zum Zeitpunkt der erbrachten Leistung beschäftigen Personen.

Regelverstöße 

Die zwingende Einhaltung der Regeln und getroffenen Vereinbarungen gilt als Grundlage für das Beschäftigungsverhältnis zwischen AHAUS.WORK und dem Smartjobber. Sofern es sich nicht um ein strafrechtlich relevantes Vergehen handelt, hat ein Verstoß nicht unbedingt die sofortige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zur Folge. 

In einem Punktesystem ist festgehalten, wie Verstöße geahndet werden.

Delikt

Punkte

Austragung (sonstiger Grund) zwischen 7 Tage und 72 Stunden vor Gig

3

Austragung (sonstiger Grund) weniger als 72 Stunden vor Gig

5

Kein Attest eingereicht

5

Zu spätes Erscheinen (<5 Min.)

Zu spätes Erscheinen (<15 Min.)

5

Zu spätes Erscheinen (<30 Min.)

10

Späteres Erscheinen (>30 Min.) oder Fernbleiben ohne Abmeldung

20

Nicht Einhaltung vom Dresscode

5

Falsche Angaben von Pausen

20

Service ohne Bon

5

Mehrmals zum falschen Tisch

3

Rücklauf zur Theke ohne Tisch-Abräumen

5

Nichteinhaltung von Vorgaben Vorgesetzter

5

Fehlerhaftes bzw. nicht Ausfüllen von Checklisten 

5

Private Handynutzung außerhalb der Pause

5

Nicht Einhaltung von vorgegebenen Standards  

5

Nicht Einhaltung der Job Rules

2

Mit jedem durchgeführten Gig ohne neues Vergehen wird automatisch ein Punkt getilgt. Die Höhe des Punktekontos hat unterschiedliche Auswirkungen.

Punkte

Folge

ab 5

Eingeschränkte Jobangebote, nur 4 Wochen sichtbar

ab 7 

Eingeschränkte Jobangebote, nur 2 Wochen sichtbar

ab 10

- Keine Zahlung von Zuschlägen
- Terminserien werden gelöscht (nur 2 Wochen bleiben bestehen)
und für 2 Monate gesperrt
- Eingeschränkte Jobangebote, nur eine Woche sichtbar

ab 20

Arbeitssperre für 30 Tage

25 oder mehr

Arbeitssperre für 90 Tage

Straftaten

Ahaus Work bringt sämtliche strafrechtlich relevanten Vergehen grundsätzlich zur Anzeige. Das gilt unter anderem in folgenden Fällen.

  • Betrug bei der Angabe von Arbeitszeiten und Pausen

  • Herausgabe von Ware ohne Bestellung

  • Jede Form von Diebstahl

  • Schwerwiegende Datenschutz-Verletzungen 

  • Verletzung gegen die Persönlichkeitsrechte Dritter