Gutes Geld für gute Arbeit

Die aktuell gültigen Beschäftigungsvereinbarung und Vergütungsregelungen für Minijobber mit Systemlohn bei der Ahaus Work, gültig ab 1. Januar 2026.

Arbeit und Zeiten

Als Minijobber beschäftigte Personen werden bei der Ahaus Work GmbH als Smartjobber beschäftigt. Das bedeutet, dass sie weder einen festen Dienstplan haben noch eine Mindestzahl von Stunden leisten müssen. Smartjobber entscheiden selbst und frei, wann sie welches Angebot, im Folgenden Gig genannt, annehmen wollen.

Die Vereinbarung von angenommen Gigs gilt von beiden Seiten als verbindlich. 

Für die Einhaltung der gesetzlichen Pausenzeiten ist jeder Smartjobber selbst verantwortlich. Die Zeiten müssen individuell so gewählt werden, dass der Ablauf des Betriebs nicht gestört wird. Deshalb ist auch die Absprache mit den Kollegen zwingend notwendig. Die Gesamtsumme der Pausenzeiten richtet sich nach der Gesamtlänge des Gigs. Die Nutzung von privaten Smartphones ist nur während der Pausenzeiten gestattet.

Der Zugang zu nicht-öffentlichen Bereichen, ist nur während des Gigs zulässig. Die Anfertigung von Video- und/oder Audio-Aufzeichnungen oder das Anfertigen von Fotos sind zu keiner Zeit zulässig, also auch nicht vor Beginn oder nach dem Ende eines Gigs.      

Entlohnung

Der Lohn ist dynamisch und wird durch verschiedene Parameter beeinflusst. Er setzt sich zusammen aus dem Grundlohn und einem Zuschlag und enthält die Pauschal-Beträge für Urlaub und Krankheit.

Der Grundlohn ergibt sich ausschließlich aus dem Alter und erhöht sich automatisch:

Alter

Grundlohn

14 Jahre

6,50 Euro

15 Jahre

7,50 Euro

16 Jahre

8,50 Euro

17 Jahre

10,00 Euro

18 Jahre

15,00 Euro

19 Jahre

15,00 Euro

20 Jahre

15,00 Euro

21 Jahre

16,00 Euro

22 Jahre

16,20 Euro

23 Jahre

16,40 Euro

24 Jahre

16,70 Euro

ab 25 Jahre

17,00 Euro

Der Zuschlag wird dynamisch errechnet. Seine Höhe hängt von den Zeiten, der Erfahrung und der Bewertung des Smartjobbers ab. Die Erfahrung ergibt sich aus den in
den letzten 90 Tagen geleisteten Stunden.

Zuschläge erhalten die Smartjobber, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Straftaten

Ahaus Work bringt sämtliche strafrechtlich relevanten Vergehen grundsätzlich zur Anzeige. Das gilt unter anderem in folgenden Fällen.

  • Betrug bei der Angabe von Arbeitszeiten und Pausen

  • Herausgabe von Ware ohne Bestellung

  • Jede Form von Diebstahl

  • Schwerwiegende Datenschutz-Verletzungen 

  • Verletzung gegen die Persönlichkeitsrechte Dritter