Gutes Geld für gute Arbeit
Die aktuell gültigen Beschäftigungsvereinbarung und Vergütungsregelungen für Minijobber mit Systemlohn bei der Ahaus Work, gültig ab 1. Januar 2026.
Arbeit und Zeiten
Als Minijobber beschäftigte Personen werden bei der Ahaus Work GmbH als Smartjobber beschäftigt. Das bedeutet, dass sie weder einen festen Dienstplan haben noch eine Mindestzahl von Stunden leisten müssen. Smartjobber entscheiden selbst und frei, wann sie welches Angebot, im Folgenden Gig genannt, annehmen wollen.
Die Vereinbarung von angenommen Gigs gilt von beiden Seiten als verbindlich.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Pausenzeiten ist jeder Smartjobber selbst verantwortlich. Die Zeiten müssen individuell so gewählt werden, dass der Ablauf des Betriebs nicht gestört wird. Deshalb ist auch die Absprache mit den Kollegen zwingend notwendig. Die Gesamtsumme der Pausenzeiten richtet sich nach der Gesamtlänge des Gigs. Die Nutzung von privaten Smartphones ist nur während der Pausenzeiten gestattet.
Der Zugang zu nicht-öffentlichen Bereichen, ist nur während des Gigs zulässig. Die Anfertigung von Video- und/oder Audio-Aufzeichnungen oder das Anfertigen von Fotos sind zu keiner Zeit zulässig, also auch nicht vor Beginn oder nach dem Ende eines Gigs.
Entlohnung
Der Lohn ist dynamisch und wird durch verschiedene Parameter beeinflusst. Er setzt sich zusammen aus dem Grundlohn und einem Zuschlag und enthält die Pauschal-Beträge für Urlaub und Krankheit.
Der Grundlohn ergibt sich ausschließlich aus dem Alter und erhöht sich automatisch:
Alter | Grundlohn |
14 Jahre | 6,50 Euro |
15 Jahre | 7,50 Euro |
16 Jahre | 8,50 Euro |
17 Jahre | 10,00 Euro |
18 Jahre | 15,00 Euro |
19 Jahre | 15,00 Euro |
20 Jahre | 15,00 Euro |
21 Jahre | 16,00 Euro |
22 Jahre | 16,20 Euro |
23 Jahre | 16,40 Euro |
24 Jahre | 16,70 Euro |
ab 25 Jahre | 17,00 Euro |
Der Zuschlag wird dynamisch errechnet. Seine Höhe hängt von den Zeiten, der Erfahrung und der Bewertung des Smartjobbers ab. Die Erfahrung ergibt sich aus den in
den letzten 90 Tagen geleisteten Stunden.
Zuschläge erhalten die Smartjobber, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Arbeitszeit | 50-90 | >90 |
Mo-Do 20:00-05:59 | 0% | 5% |
Fr 20:00-23:59 | 10% | 20% |
Sa 00:00-05:59 | 15% | 25% |
Sa 20:00-23:59 | 10% | 20% |
So 00:00-05:59 | 15% | 25% |
So 06:00-05:59 | 5% | 10% |
Feiertage | 10% | 15% |
Bei der Vergabe der Gigs wird automatisch berücksichtigt, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz entsprechend dem Alter des Smartjobbers sowie die Regelungen zum Mindestlohn eingehalten werden.
Trinkgelder
Von Gästen freiwillig erbrachte Zahlungen („Trinkgelder“) werden automatisch zu gleichen Teilen auf alle zu dieser Zeit in dieser Location beschäftigten Smartjobber aufgeteilt. Die Trinkgelder werden in voller Höhe, also ohne Abzüge ausgezahlt und haben keinen Einfluss auf evtl. Verdienstgrenzen.
Feedback durch Gäste
Gäste haben die Möglichkeit, nach dem Besuch einer Location, einen Smartjobber im Wege des digitalen Feedbacks auszuwählen, der ihnen besonders positiv aufgefallen ist - zu diesem Zweck wird der Name und das Profilfoto gemäß der chayns Nutzungsbedingungen angezeigt. Daher muss auch das selbstgewählte Profilfoto entsprechend aussagekräftig sein.
Erfassung der Arbeitszeiten
Die Zeiterfassung erfolgt über das eigene Smartphone am Touchpoint per NFC-Scan. Abgerechnet werden Zeiteinheiten von jeweils vollständigen 15 Minuten. Der Smartjobber kann frühestens
15 Minuten vor Gigbeginn buzzern, muss aber spätestens 5 Minuten vor Start des Gigs buzzern, sonst werden die ersten 15 Minuten nicht bezahlt.
Abrechnung und Auszahlung
Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit erfolgt per NFC-Scan, als Buzzern bezeichnet, am Touchpoint über das eigene Smartphone des Smartjobbers. Vereinzelt wird in besonderen Fällen eine weitere Bestätigung eingefordert, die über das Smartphone erfolgt.
Abgerechnet werden jeweils vollständige Zeiteinheiten von 15 Minuten.
Die Bezahlung erfolgt bargeldlos auf das chayns-Konto. Sofern der Smartjobber seine Arbeitszeit durch ordnungsgemäßes Buzzern bestätigt, wird der vereinbarte Lohn unmittelbar nach dem Ende des Gigs gutgeschrieben. Er gilt dann als unverbindliche Vorauszahlung, vorbehaltlich möglicher späterer Korrekturen. Wird das Buzzern vergessen oder ist es aus anderen Gründen nicht möglich, erfolgt die Abrechnung des Gigs bis zum 15. des Folgemonats.
Für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen ist jeder Smartjobber selbst verantwortlich. Für Gigs die länger als 2 Stunden gelten, werden 15 Minuten abgerechnet, länger als 4 Stunden insgesamt 30 Minuten, länger als 6 Stunden insgesamt 45 Minuten und 60 Minuten, wenn ein Gig länger als 8 Stunden dauert.
Trinkgelder werden jeweils zum Monatsende ausgezahlt. Die Aufteilung erfolgt zu gleichen Teilen an alle zum Zeitpunkt der erbrachten Leistung beschäftigen Personen.
Regelverstöße
Die zwingende Einhaltung der Regeln und getroffenen Vereinbarungen gilt als Grundlage für das Beschäftigungsverhältnis zwischen AHAUS.WORK und dem Smartjobber. Sofern es sich nicht um ein strafrechtlich relevantes Vergehen handelt, hat ein Verstoß nicht unbedingt die sofortige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zur Folge.
In einem Punktesystem ist festgehalten, wie Verstöße geahndet werden.
Delikt | Punkte |
Austragung (sonstiger Grund) zwischen 7 Tage und 72 Stunden vor Gig | 3 |
Austragung (sonstiger Grund) weniger als 72 Stunden vor Gig | 5 |
Kein Attest eingereicht | 5 |
Zu spätes Erscheinen (<5 Min.) | 2 |
Zu spätes Erscheinen (<15 Min.) | 5 |
Zu spätes Erscheinen (<30 Min.) | 10 |
Späteres Erscheinen (>30 Min.) oder Fernbleiben ohne Abmeldung | 20 |
Nicht Einhaltung vom Dresscode | 5 |
Falsche Angaben von Pausen | 20 |
Service ohne Bon | 5 |
Mehrmals zum falschen Tisch | 3 |
Rücklauf zur Theke ohne Tisch-Abräumen | 5 |
Nichteinhaltung von Vorgaben Vorgesetzter | 5 |
Fehlerhaftes bzw. nicht Ausfüllen von Checklisten | 5 |
Private Handynutzung außerhalb der Pause | 5 |
Nicht Einhaltung von vorgegebenen Standards | 5 |
Nicht Einhaltung der Job Rules | 2 |
Mit jedem durchgeführten Gig ohne neues Vergehen wird automatisch ein Punkt getilgt. Die Höhe des Punktekontos hat unterschiedliche Auswirkungen.
Punkte | Folge |
ab 5 | Eingeschränkte Jobangebote, nur 4 Wochen sichtbar |
ab 7 | Eingeschränkte Jobangebote, nur 2 Wochen sichtbar |
ab 10 | - Keine Zahlung von Zuschlägen |
ab 20 | Arbeitssperre für 30 Tage |
25 oder mehr | Arbeitssperre für 90 Tage |
Straftaten
Ahaus Work bringt sämtliche strafrechtlich relevanten Vergehen grundsätzlich zur Anzeige. Das gilt unter anderem in folgenden Fällen.
Betrug bei der Angabe von Arbeitszeiten und Pausen
Herausgabe von Ware ohne Bestellung
Jede Form von Diebstahl
Schwerwiegende Datenschutz-Verletzungen
Verletzung gegen die Persönlichkeitsrechte Dritter
