Gutes Geld für gute Arbeit

Die aktuell gültigen Beschäftigungsvereinbarung und Vergütungsregelungen für Minijobber mit Systemlohn bei der Ahaus Work, gültig ab 1. Januar 2024.


Arbeit und Zeiten

Als Minijobber beschäftigte Personen werden bei der Ahaus Work GmbH als Smartjobber beschäftigt. Das bedeutet, dass sie weder einen festen Dienstplan haben noch eine Mindestzahl von Stunden leisten müssen. Smartjobber entscheiden selbst und frei, wann sie welches Angebot, im Folgenden Gig genannt, annehmen wollen.

Die Vereinbarung von angenommen Gigs gilt von beiden Seiten als verbindlich. 

Für die Einhaltung der gesetzlichen Pausenzeiten ist jeder Smartjobber selbst verantwortlich. Die Zeiten müssen individuell so gewählt werden, dass der Ablauf des Betriebs nicht gestört wird. Deshalb ist auch die Absprache mit den Kollegen zwingend notwendig. Die Gesamtsumme der Pausenzeiten richtet sich nach der Gesamtlänge des Gigs. Die Nutzung von privaten Smartphones ist nur während der Pausenzeiten gestattet.

Der Zugang zu nicht-öffentlichen Bereichen, ist nur während des Gigs zulässig. Die Anfertigung von Video- und/oder Audio-Aufzeichnungen oder das Anfertigen von Fotos sind zu keiner Zeit zulässig, also auch nicht vor Beginn oder nach dem Ende eines Gigs.       


Entlohnung

Vergütung pro Stunde inkl. anteiliger Pauschale für Urlaub und Krankheit. 

15 Jahre7,00 Euro
16 Jahre8,00 Euro
17 Jahre9,50 Euro
18 Jahre13,00 Euro
19 Jahre13,20 Euro
20 Jahre13,50 Euro
21 Jahre13,80 Euro
22 Jahre14,10 Euro
23 Jahre14,30 Euro
24 Jahre14,40 Euro
ab 25 Jahre14,50 Euro

Die Zeiterfassung erfolgt über das eigene Smartphone am Touchpoint per NFC-Scan. Abgerechnet werden Zeiteinheiten von jeweils vollständigen 15 Minuten. 


Zuschläge

Für Arbeiten, die außerhalb der Arbeitszeiten einer typischen Fünf-Tage-Woche sind, gibt es verschiedene Zuschläge. Sie gelten ausschließlich für Smartjobber, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Die Höhe der Zuschläge richtet sich nach der Erfahrung des Smartjobbers, die sich aus der Anzahl der geleisteten Stunden der letzten 90 Tage ergibt.

gel. Stunden <5050-100>100
Mo-Do 20:00-05:59 5%10%20%
Fr 20:00-23:59 10%15%25%
Sa 00:00-05:59 20%25%30%
Sa 20:00-23:59 10%15%25%
So 00:00-05:59 15%20%30%
So 06:00-05:59 5%10%20%
Feiertage10%15%25%


Die während des Gigs eingenommenen Trinkgelder werden automatisch zu gleichen Teilen auf alle zu dieser Zeit beschäftigten Personen aufgeteilt.  Die Trinkgelder werden in voller Höhe, also ohne Abzüge ausgezahlt.


Abrechnung und Auszahlung

Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit erfolgt per NFC-Scan, als Buzzern bezeichnet, am Touchpoint über das eigene Smartphone des Smartjobbers. Vereinzelt wird in besonderen Fällen eine weitere Bestätigung eingefordert, die über das Smartphone erfolgt. 

Abgerechnet werden jeweils vollständige Zeiteinheiten von 15 Minuten. 

Die Bezahlung erfolgt bargeldlos auf das chayns-Konto. Sofern der Smartjobber seine Arbeitszeit durch ordnungsgemäßes Buzzern bestätigt, wird der vereinbarte Lohn unmittelbar nach dem Ende des Gigs gutgeschrieben. Er gilt dann als unverbindliche Vorauszahlung, vorbehaltlich möglicher späterer Korrekturen. Wird das Buzzern vergessen oder ist es aus anderen Gründen nicht möglich, erfolgt die Abrechnung des Gigs bis zum 15. des Folgemonats. 

Für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen ist jeder Smartjobber selbst verantwortlich. Für Gigs die länger als 2 Stunden gelten, werden 15 Minuten abgerechnet, länger als 4 Stunden insgesamt 30 Minuten, länger als 6 Stunden insgesamt 45 Minuten und 60 Minuten, wenn ein Gig länger als 8 Stunden dauert.

Trinkgelder werden jeweils zum Monatsende ausgezahlt. Die Aufteilung erfolgt zu gleichen Teilen an alle zum Zeitpunkt der erbrachten Leistung beschäftigen Personen.


Bußgelder

Die zwingende Einhaltung von Regeln und Vereinbarungen sind von fundamentaler Bedeutung für das Funktionieren des Beschäftigungsverhältnisses. Bei einzelnen Verstößen gegen diese Regelungen werden folgende Bußgelder verhängt. 

  • Zu spätes erscheinen <15 Minuten 5 Euro, >15 Minuten 10 Euro, >60 Min. 20 Euro
  • Nicht erscheinen ohne Abmeldung: 50 Euro und Verwarnung
  • Überschreitung der Pausenzeiten 10 Euro und Verwarnung
  • Eigenverzehr von nicht vereinbarten Speisen oder Getränken 10 Euro und Nachberechnung der Artikel 
  • Pausen ohne Absprache 10 Euro

Aufhebungen und Sperrungen
Ahaus Work behält sich vor, das Beschäftigungsverhältnis bei häufigeren Verstößen gegen diese Vereinbarung aufzuheben. 

In besonderen Fällen kann zusätzlich oder alternativ zu einem Bußgeld auch die temporäre Sperrung für Nutzung von Gig-Angeboten ausgesprochen werden. Zudem wird der R-Score damit automatisch auf einen Wert von 1 herabgesetzt.

Straftaten

Ahaus Work bringt sämtliche strafrechtlich relevanten Vergehen grundsätzlich zur Anzeige. Das gilt unter anderem in folgenden Fällen.

  • Betrug bei der Angabe von Arbeitszeiten und Pausen
  • Herausgabe von Ware ohne Bestellung
  • Jede Form von Diebstahl
  • Schwerwiegende Datenschutz-Verletzungen 
  • Verletzung gegen die Persönlichkeitsrechte Dritter